Status







1 Name , Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen ,Nakupenda“.
1.2 Der Sitz des Vereins ist Konstanz.
1.3 Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2 Vereinszweck

2.1 Der Name des Verein: “Nakupenda“ stammt aus der afrikanischen Sprache Suaheli und bedeutet auf Deutsch “Liebe“. Der Verein bezweckt die Förderung der Entwicklungshilfe und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Verein bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Aus diesem Grunde plant, unterstützt und realisiert der Verein Selbsthilfeprojekte, die geeignet sind, die Lebensbedingungen und die Arbeitschancen von Menschen in Afrika zu verbessern, damit auch benachteiligte Personen in den ländlich geprägten Regionen die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

Dies geschieht insbesondere durch:

• Die Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie die Bekämpfung der Armut und die Beschaffung der Arbeitsplätze in Afrika.
• Unterstützung bestehender Entwicklungseinrichtungen, wie Schule und Krankenhäusern, u.a. mit Schulmaterialien und Medikamenten um den Bildungsstand und das Gesundheitsniveau der Bevölkerung langfristig zu verbessern.
• Einführung von neuen Energiequellen in Afrika.
• Gründung, Förderung und Unterstützung von Selbsthilfe-Projekten.
• Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur nachhaltigen Energieversorgung und Trinkwasserbeschaffung zur Sicherung der allgemeinen Lebensgrundlagen.
• Förderung der Aus-und Weiterbildung von jungen Menschen sowohl inhaltlich als auch finanziell.
• Bereitstellung von Handwerksmaterialien, Ausstattung, Sach- und Hilfsmitteln.
• Vergabe von Kleinkrediten an Einzelpersonen oder Gruppen zur Aufnahme oder Förderung einer Einkommen schaffenden Tätigkeit.
• Der Verein engagiert sich darüber hinaus in der Gesundheitsvorsorge und unterstützt Gesundheitsdienste vor Ort, Z.B durch Maßnahmen zur Verhinderung von ernährungsbedingten Krankheiten.

2.2 Der Verein engagiert sich in Vorhaben, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser und ausreichend Energie aus regenerativen Quellen ermöglichen.

Der Verein verwirklicht die Satzungszwecke im Sinne von §58 Nr.1 AO gegebenenfalls auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an ausländische Körperschaften zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.

3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind und unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3 Gemeinnützigkeit
• Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
• Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßen Zwecke verwendet werden. Über die Erstattung von Kosten hinaus erhalten die Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
• Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4 Mittel des Verein

4.1 Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:
  a) Mitgliedsbeiträge
  b) Geld- und Sachspenden
  c) Subventionen
  d) Sammlungen
  e) Sonstige Zuwendungen
4.2 Die Festlegung von Jahresbeiträgen obliegt der Mitgliederversammlung.

5 Mitgliedschaft

5.1 Mitglieder des Vereins können jede natürliche und juristische Person werden, die sich der Satzung und den Zielen des Vereins Verpflichtet.
5.2 Die Mitleidenschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt.
5.3 Über den Antrag zur Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist zur einen Ablehnung ohne Angabe von Gründen berechtigt.
5-4 Die Mitgliedschaft erlischt durch:
• Schriftliche Austrittserklärung, die mit einer Frist von 4 Wochen vor dem Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand mitgeteilt wurde.
• Bei natürlichen Personen durch Tod
• Bei juristischen Personen durch Auflösung oder Eintritt der Insolvenz.
• Bei Vereinsschädigendem Verhalten durch Ausschluss.
• Ausschluss nach Vorstandbeschluss Gegen den Ausschluss nach Vorstandsbeschluss ist innerhalb einer Woche nach Zustellung ein Einspruch möglich, über den die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheidet.

6 Organe des Vereins
6.1 Organe des Verein sind stets:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand.
6.2 Darüber hinaus können bei Bedarf folgende Organe geschaffen werden:
-Beirat
-Projektgruppen.

7 Mitgliederversammlung
7.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Quartal eines Jahres statt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen.
7.2 Beschlussfähigkeiten der Mitgliederversammlungen bestehen ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, sofern mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind oder Schriftliche Stimmrechts-Vollmacht an Anwesende erteilt haben.
7.3 Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Schriftführer protokoliert und gemeinsam mit einem Vereinsmitglied unterzeichnet.
7.4 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
• Wahl und Entlastung des Vorstandes
• Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die nicht Vorstandsmitglied sein dürfen
• Konzeptionelle Begleitung der Projekte
• Entscheidung über den Ausschuss von Mitgliedern bei Einspruch gegen den Ausschluss durch Vorstandsbeschluss.
• Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

§8 Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus 4 Personen:
• dem Vorsitzenden
• Dem stellvertretenden Vorsitzenden
• Dem Schriftführer
• Einem weiteren Mitglied
Der Vorstand im Sinne der §26 BGB sind Vorsitzender und stellvertretender jeweils einzeln.
8.2 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und ansonsten je zwei Vorstandsmitglieder Vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
8.3 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von Zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf Ihrer Amtszeit solange im Amt, bis Ihre Nachfolger gewählt sind und ihr Amt antreten können.
8.4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens drei von ihnen anwesend sind, Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
8.5 Der Beirat der Vorstands wähl ist zunächst der/die Vorsitzende zu wählen, dann die übrigen Mitglieder.

§9 Beirat

Zur Unterstützung und Beratung des Vereins und seiner Gremien kann der Vorstand die Gründung eines Beirats beschließen. Die Berufung oder Abberufung von Beiratsmitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte jeweils für die Dauer eines Jahres einen Beirats vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wiederwahl ist zulässig.

10 Projektgruppen

Zur Entwicklung und Durchführung von Hilfsprojekten und Projekten zur Einwerbung von Mitteln kann der Vorstand die Gründung von Projektteams obliegt dem Projektleiter, die Kontrolle des Projekts obliegt dem Vorstand.

11  Auflösung des Vereins
11.1 Die Auflösung des Vereins kann die zu diesem Zweck eiberufene Mitgliederversammlung beschließen. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen muss.
11.2 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für die Entwicklungshilfe und die öffentliche Gesundheitspflege zu verwenden hat.

12  Inkrafttreten

Diese aktualisierte Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 09.Dezember 2013 beschlossen und trat unmittelbar mit Unterschrift der Vorsitzenden und des Schriftführers in Kraft.
Unterschriften der Vorsitzenden und des Schriftführers
Deric Ngueyon
Mbianda Njiki Jean Claude